Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 10933/17

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 3. Mai 2017 wird aufgehoben, soweit der darin festgesetzte Kostenersatz den Betrag von 998 Euro übersteigt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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