Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 K 195/21

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 1. Dezember 2020 in der Gestalt des Änderungsbescheides vom 13. Januar 2021 aufgehoben, soweit in den in den Anlagen der Bescheide genannten Fällen Nr. 6 und 8 Zahlungsmitteilungen für die Monate April 2018 bis Juli 2020 teilweise zurückgenommen wurden und der Betrag der zurückgenommenen Erstattungen 124.704,00 Euro übersteigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 80 % und das beklagte Land zu 20 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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