Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 2261/22

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 7409/22 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 6. Oktober 2022 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen, welche erstattungsfähig sind.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.


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