Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 29 K 6463/23

Tenor

Der Verwaltungsrechtsweg wird für unzulässig erklärt.

Das Verfahren wird an das zuständige Sozialgericht Duisburg verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.


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