Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 7712/23

Tenor

Die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 9. Februar 2024 wird zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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