Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 8114/25

Tenor

Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig. Das angerufene Verwaltungsgericht Düsseldorf ist unzuständig.

Das Verfahren wird an das Amtsgericht Düsseldorf verwiesen, das auch über die Kosten entscheidet.


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