Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 494/25

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ordnungsverfügung vom 25. März 2025 verpflichtet, den Kläger in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Entscheidung voll­streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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