Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 19 K 4902/03

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Kläger abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor entsprechend Sicherheit leistet.


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