Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 3 K 2953/07

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 2007 und unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 17. September 2007 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 30. Mai 2007 eine weitere Beihilfe zu dem Präparat Viagra in Höhe von 32,31 Euro zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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