Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 201/08

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 811/08 wird angeordnet, soweit dem Antragsteller die gewerbliche Annahme und Vermittlung von Sportwetten auch in jeder anderen Betriebsstätte außer der in der J.--------straße 72a in H. untersagt worden ist. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller trägt ¾ und der Antragsgegner ¼ der Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.