Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 L 533/09

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin die Glashalle des Kultur- und Bürgerzentrums "Schloss I. " in H. am 14. Juni 2009 in der Zeit von 10.00 bis 21.00 Uhr für den Parteitag der Antragstellerin zur Verfügung zu stellen.

1. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

3. Der Beschlusstenor soll den Parteien vorab telefonisch bekannt gegeben werden.


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