Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 L 281/09

Tenor

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über den Antrag der Antrag-stellerin auf Versetzung zum 1. August 2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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