Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 4 L 754/09

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

Der Beschluss wird den Beteiligten vorab per Fax bekannt geben.


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Zitiert von

Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (9. Kammer) - 9 A 68/10
3. Mai 2011
9 A 68/10 3. Mai 2011

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