Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 16 K 3500/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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