Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 98/11

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 5 K 471/11 gegen die der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 21. Dezember 2010 zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes mit 137 Stellplätzen auf dem Grundstück X. I.---weg °°° in C. (Gemarkung X1. , Flur °, Flurstücke 14, 15, 16, 17, 18, 19, 755) wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.


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