Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 2620/10

Tenor

Der Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Arns-berg vom 20. Mai 2010 hinsichtlich der Ablehnung einer Viszeralchirurgie wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Ausweisung von 30 viszeralchirurgischen Betten beim St. B. -Hospital in I. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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