Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 773/13

Tenor

  • 1 Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragssteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

  • 2 Der Streitwert wird auf 3.750,00 € festgesetzt.


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