Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 K 3363/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.


123456789101112131415161718192021222324252627

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen