Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 1077/14

Tenor

  • 1.

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn      Rechtsanwalt N.       C.     aus E.        wird abgelehnt.

  • 2.

    Soweit der Antragsteller seinen Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren    eingestellt.

              Im Übrigen wird der Antrag auf Regelung der Vollziehung abgelehnt.

              Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

         3.  Der Streitwert wird auf 2.525,91 € festgesetzt.


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