Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 K 487/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 8 K 1611/21
3. Juli 2024
8 K 1611/21 3. Juli 2024

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