Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 L 1579/14

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu je ½ mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

  • 2. Der Streitwert wird auf 3.750,- € festgesetzt


1 2 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen