Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 7 L 2116/14

Tenor

  • 1.

      Die Anträge werden abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2.  

    Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

  • 3.

      Der Tenor soll den Parteien vorab bekanntgegeben werden.


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