Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 5 L 793/15

Tenor

   Der Antrag wird abgelehnt.

                            Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2.               Der Streitwert wird auf 250,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen