Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 1690/16

Tenor

1.              Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die bei der K.                     H.             zu besetzende Stelle der Besoldungsgruppe A 9 LBesG in der Laufbahn des mittleren Dienstes (Stellenzuweisung gemäß Erlass JM NRW vom 11. April 2016 – 5122 E –IV.1/16 MVD) mit einem anderen Bewerber als dem Antragsteller zu besetzen, bis über das Beförderungsbegehren des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

              Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.              Der Streitwert wird auf               bis zu 10.000,- EUR festgesetzt.


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