Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 1 K 9431/17

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Polizeipräsidiums H.             rechtswidrig war, soweit in diesem die Probezeit des Klägers um einen Zeitraum von mehr als 49 Tagen verlängert wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (36. Kammer) - 36 K 566/19, 36 K 566.19
22. November 2021
36 K 566/19, 36 K 566.19 22. November 2021

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