Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15 L 530/19

Tenor

  • 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin am 12. April 2019 für die politische Veranstaltung „Bürgerdialog“ Zugang zum Dampfgebläsehaus in der Jahrhunderthalle C.      in der Zeit von 15:00 Uhr bis 23:00 Uhr nach den allgemeinen für die Vergabe geltenden Bestimmungen durch Einwirkung auf die C1.        W.             ‑H.    und die X.                                   C.       N.   zu verschaffen.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Streitwert wird auf 5000 € festgesetzt.


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