Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12b K 5804/17.PVB

Tenor

Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 zRechts">16<p class="absatzLinks">Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Verfahrensakte verwiesen.

17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52

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