Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 14 L 1095/21

Tenor

  • 1. Frau T, wird beigeladen.

  • 2. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Streckenführung des für Sonntag den 22. August 2021 angemeldeten Demonstrationszugs durch die Fstraße und Teile der Ustraße durch sofort vollziehbare geeignete Auflagen so zu gestalten, dass er nicht an dem Eckhaus UStraße # / Fstraße in E vorbeigeführt wird.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

  • 3. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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