Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 12 L 1366/24

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.2. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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