Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 792/01

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin in dem Verfahren 22 K 4913/98 gegen die der Beigeladenen erteilte Lizenz wird insoweit angeordnet, als die Antragsgegnerin der Beigeladenen erlaubt hat, Briefsendungen am Tage nach der Abholung oder Bereit- stellung (E+1) zuzustellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf DM 4.000,00 festgesetzt.


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