Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 2898/00

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin in dem Verfahren 22 K 5447/00 gegen die der Beigela- denen erteilte Lizenz wird insoweit angeordnet, als die Antragsgegnerin der Beigeladenen erlaubt hat, Briefsen- dungen am Tage nach der Abholung oder Bereitstellung (E+1) zuzustellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigelade nen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf DM 4000,00 festgesetzt.


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