Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 1834/99

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar; der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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