Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 571/02

Tenor

1. Frau K. wird beigeladen.

2. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 2.250,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 555/04
22. Juni 2004
6 L 555/04 22. Juni 2004
Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 7/04
6. Januar 2004
11 L 7/04 6. Januar 2004

Referenzen