Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 2156/01

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren ein- gestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Voll- streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leis- tet.


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