Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 7643/00

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Voll- streckung durch Sicherheitsleistung - auch in Form einer Bankbürgschaft - in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre- ckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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