Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 6182/99

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.03.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.06.1999 verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 1998 eine Mutterkuhprämie für 38 Mutterkühe zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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