Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 353/03

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (1 K 114/03) gegen den Bescheid der Regulierungsbehörde vom 9. Dezember 2002 (C. 0f 00-000) wird hinsichtlich Ziffer 1. bis 3. sowie der Auflage zu Ziffer 2. angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen