Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1214/03

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 3251/03 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. April 2003 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 125.000,-- festgesetzt.


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