Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 699/03

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Sperrungsver- fügung der Antragsgegnerin vom 13.3.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbe- scheides vom 21.7.2003 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. 2. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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