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VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Verwaltungsverfahrensgesetz

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1.
der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2.
der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3.
den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4.
den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5.
der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6.
der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

1.
Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;
2.
eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;
3.
ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;
4.
die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.

(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (2. Kammer) - 2 L 117/26.F
2. April 2026
2 L 117/26.F 2. April 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (10. Senat) - 10 L 5/25
23. März 2026
10 L 5/25 23. März 2026
Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis (1. Kammer) - 1 K 1878/25
24. Februar 2026
1 K 1878/25 24. Februar 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 L 4081/25
19. Februar 2026
16 L 4081/25 19. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle - 1 ORs 24/25
6. Januar 2026
1 ORs 24/25 6. Januar 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Berlin (5. Kammer) - 5 L 346/25
17. Dezember 2025
5 L 346/25 17. Dezember 2025
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 867/25.A
17. Dezember 2025
1 A 867/25.A 17. Dezember 2025
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 11 ME 340/25
28. November 2025
11 ME 340/25 28. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg - 3 A 15/25
18. November 2025
3 A 15/25 18. November 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 44/23.A
11. November 2025
17 K 44/23.A 11. November 2025