Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 9 K 4387/00

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Mai 2000 verpflichtet, die beantragte Allgemeinverfügung für das Produkt "N. " zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betra- ges abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (14. Kammer) - 14 L 286.14
2. März 2015
14 L 286.14 2. März 2015

Referenzen