Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 32/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betra- ges abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Si- cherheit leistet.


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