Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 3251/03

Tenor

Der Bescheid der Bundesnetzagentur vom 29. April 2003 (BK 4a-03- 009/E 19.02.03) in der Fassung des Bescheides vom 23. September 2003 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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