Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 2645/05

Tenor

Die Kostenbescheide der Beklagten vom 28. Dezember 2004 und vom 30. Dezember 2004 sowie der Widerspruchsbescheid vom 04. April 2005, soweit er sich auf die Zurückweisung des Widerspruchs bezieht, werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1573/12
15. April 2013
9 A 1573/12 15. April 2013
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 6217/10
4. Mai 2012
25 K 6217/10 4. Mai 2012

Referenzen