Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 16 K 1141/06

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers auf Gewährung finanzieller Leistungen aus dem Staatsvertrag für die Kalenderjahre seit 2004 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicher- heitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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