Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 5534/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die von ihr für den Hilfefall der Kinder L. und T. L1. in der Zeit vom 24.06.2003 bis zum 22.07.2004 aufgewendeten Kosten in Höhe von 73.335,80 Euro zu erstatten und Prozesszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 74.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen