Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 4758/06

Tenor

Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 30.08.2006 und sein Widerspruchsbescheid vom 17.10.2006 werden aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, die nach Aufhebung der angefochtenen Bescheide nachzuzahlenden Bestandteile der Versorgungsbezüge mit Zinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung zu verzinsen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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