Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 3316/06

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 3 K 3773/14
4. März 2016
3 K 3773/14 4. März 2016

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