Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 21 K 472/08

Tenor

1. Die Erinnerung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 02.07.2008 wird zurückgewiesen. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

2.Der Wert des Gegenstandes der Erinnerung wird auf 45 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen