Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 409/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 1817/10
20. Dezember 2011
2 K 1817/10 20. Dezember 2011
Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 K 1723/10
5. Juli 2011
2 K 1723/10 5. Juli 2011

Referenzen